
Druckversion von www.staedtebaulicher-denkmalschutz.de/service/foerderung-und-finanzierung/
Städtebauförderung - Bund-Länder-Programme
Wichtigste Akteure für die Umsetzung des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz sind die Kommunen. Als gemeinsame Träger der Stadterneuerung sind die Städte Empfänger der in der Verwaltungsvereinbarung und Städtebauförderrichtlinien von Bund bzw. Ländern vereinbarten Fördergelder. Private Eigentümer der im Fördergebiet befindlichen Bauten und Grundstücke können über die Städte Zuschüsse für die Sanierung ihrer Häuser erhalten. Ansprechpartner sind die zuständigen Landesministerien und Landesbehörden.
Im Rahmen der Programme zur Städtebauförderung stellen Bund und Länder gemeinsam Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Einen Überblick über die jeweiligen Instrumentarien gibt die nachfolgende Link-Sammlung.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt Bundesfinanzhilfen im Rahmen folgender Bund-Länder-Programme zur Verfügung:
Allgemeine Städtebauförderung (Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen)
Stadtumbau-Ost
Stadtumbau-West
Soziale Stadt
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Kleinere Städte
[Link auf Bundesseiten wird ergänzt - dynamisch]
Unabhängig vom Programm Städtebaulicher Denkmalschutz fördern die meisten Länder auch den Erhalt von einzelnen Bau- und Gartendenkmalen nach ihren jeweiligen Richtlinien. Während Stadterneuerung und Städtebaulicher Denkmalschutz im Aufgabenbereich der jeweiligen Bundes- und Landesministerien mit Baubezug angesiedelt sind, sind bei der Denkmalförderung die Ministerien des Aufgabenbereichs Kultur und die Landesdenkmalämter federführend. Trotz dieser unterschiedlichen Zuständigkeiten lassen sich beide Fördermöglichkeiten in ihren Anwendungen gerade bei herausragenden Einzelobjekten sinnvoll ergänzen.
Allerdings sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der finanziellen Ausstattung der Denkmalförderung in den meisten Ländern enge Grenzen gesteckt sind. Die aktuellen Möglichkeiten sind bei den Landesdenkmalämtern zu erfragen.
Auch außerhalb der direkt auf städtebauliche Ziele ausgerichteten Programme ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für anteilige Förderungen von Baumaßnahmen. Auch kommunale Aufgaben im Stadterneuerungsprozess können durch weitere Förderprogramme ergänzt werden. Die Palette reicht hierbei von Kulturförderung bis hin zur Förderung von Energieeinsparung und CO2-Reduktion bei der Altbausanierung. Eine zielgerichtete Koppelung von passenden Förderprogrammen für einzelne Teilmaßnahmen könnte so die Gesamtkosten einer Altbausanierung erheblich reduzieren.
Die Eignung der jeweiligen Programme bleibt im Einzelfall individuell zu prüfen. Ansprechpartner sind beispielsweise die Programmverantwortlichen in den Bundesländern oder die Sanierungsbeauftragten in den jeweiligen Programmstädten.
Einen guten Einblick bieten Datenbanken zu Förderprogrammen, z.B.:
Förderdatenbank des BBR und des ICLEI (International Council for Local Environmental Initiatives): Schwerpunkt nachhaltige Raumentwicklung
Link
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Link
Eine wesentliche Funktion in der finanziellen Betreuung der Förderprogramme haben die Investitionsbanken von EU, Bund und Ländern inne. Sie übernehmen die finanziellen Transaktionen und bieten eventuell ergänzende, projektbezogene Kredite zu günstigen Konditionen an. Auf Grund ihrer besonderen Erfahrung im Bereich öffentlicher Förderprogramme sind sie wichtige Ansprechpartner für Investoren und Eigentümer.
Europäische Investitionsbank
Link
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW - Förderbank
Link
L-Bank Baden-Württemberg
Link
LFA Förderbank Bayern
Link
Investitionsbank Berlin
Link
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Link
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Link
Bremer Aufbaubank GmbH
Link
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Link
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Link
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Link
NRW Bank
Link
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Link
Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft
Link
Sächsische Aufbaubank
Link
Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
Link
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Link
Thüringer Aufbaubank
Link
Das Steuerrecht sieht für die Eigentümer von Denkmalen oder von Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten mehrere Möglichkeiten vor, Steuervergünstigungen geltend zu machen. Eine individuelle Beratung bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder bei den Finanzämtern wird empfohlen. Grundsätzliche Hinweise zum Verfahren können auch Programmkommunen, deren Sanierungsbeauftragte oder -träger geben.