Sanierung in Greifswald
Modellhafte Sanierung in Görlitz
Radebeul
Das Bund-Länder Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zielt darauf ab, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiter zu entwickeln. Die historischen Innenstädte sollen dabei keinesfalls zu Museen werden, sondern sich zu lebendigen Orten entwickeln, die auch unter heutigen Bedingungen für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind.
Gegenwärtig nehmen 178 Städte in den neuen Bundesländern und 118 Städte in den alten Bundesländern am Programm teil (Programmstädte), die über eine schützenswerte historische Innenstadt und städtebaulich bedeutende Gebäude und Ensembles verfügen. Die historischen Innenstadtbereiche sind dabei jeweils als Erhaltungssatzungsgebiete gemäß §172 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt. Auch im Einzelnen nicht als Denkmal ausgewiesene Gebäude können in diesem Zusammenhang in die Förderung einbezogen werden.
Zwischen 1991 und 2009 stellte allein der Bund rund 1,82 Milliarden Euro für dieses Programm der Städtebauförderung zur Verfügung. Im Jahr 2009 wurden für die neuen Länder vom Bund 85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, für die alten Länder erstmals 30 Mio. Euro. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht voraussichtlich auch für die nächsten Jahre Bundesfinanzhilfen in dieser Größenordnung vor.
Empfänger der Fördermittel sind die Programmkommunen. Private Eigentümer können über die Städte Zuschüsse für die Sanierung ihrer Häuser erhalten. Die Möglichkeiten zur Unterstützung sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Ansprechpartner sind hier die Vertreter in den Landesministerien und den zuständigen Landesbehörden.
Die Gestaltung und Umsetzung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz wird durch die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung berufene Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz begleitet. Die Expertengruppe unterstützt den Prozess der Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Städte und trägt dazu bei, dass die Fördergelder effektiv eingesetzt werden.
Darüber hinaus werden wissenschaftliche Untersuchungen z.B. zur städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung der historischen Innenstädte sowie Wirkungsanalysen zum Programm durchgeführt. Im August 2004 wurde die Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz eingerichtet, um die Städte zusätzlich zu unterstützen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen zu vertiefen. Der Erfahrungsaustausch ist auch ein vorrangiges Ziel des Kongresses zum Städtebaulichen Denkmalschutz, zu denen der Bund die geförderten Städte jährlich – in der Regel nach Quedlinburg – einlädt.
Das Zusammenwirken der an der Umsetzung des Programms beteiligten Institutionen wird in folgendem Schema skizziert:

Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz werden in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern festgelegt.
Die Neuruppiner Erklärung (PDF) zum Programm vom 28. Mai 1991 fasst wesentliche Handlungsbedarfe, Ziele und Voraussetzungen für eine Förderung im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zusammen.