Die Datenbank "Gute Beispiele" befindet sich im Aufbau. Zu nachfolgenden Handlungsfeldern werden sukzessive in den kommenden Wochen einführende Texte und beispielhafte Projekte vorgestellt:
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anzeigen Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung
ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sie wird auch immer bedeutsamer
für
die lokale Verankerung und die Akzeptanz städtischer Erneuerungspolitik.
Als Ideengeber und Initiator von Projekten ist die Bevölkerung
heute weniger der Adressat von Stadtentwicklung, als vielmehr
einer ihrer wichtigsten Akteure.
Insbesondere der Städtebauliche
Denkmalschutz, der sich mit dem Erhalt komplexer, aus einer Vielzahl
von Einzelobjekten zusammengesetzter Ensembles befasst, ist auf
die positive Unterstützung durch die
Bevölkerung und das aktive Mitwirken der Menschen als Nutzer, Eigentümer
oder Unternehmer angewiesen.
Eine zentrale kommunale Herausforderung
im Stadterneuerungsprozess ist es daher – über formelle Beteiligungsformen
hinaus - in geeigneten Verfahren zivilgesellschaftliches Engagement
in der Stadtentwicklung anzuregen und dauerhaft zu integrieren. Angesichts
aktueller und künftiger
Rahmenbedingungen bei Finanzierung und Förderung bedeutet das stärker
als bisher auch finanzielles Engagement, Investitionsbereitschaft
oder die Unterstützung von Initiativen und Ideen durch Aktivierung
von Spendenmitteln.
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Einzeldenkmale genießen sie einen weitreichenden Schutz, der
die bauliche Veränderungen strengen Auflagen unterwirft. Ihre
baukulturellen Werte verlangen nach einem besonders sorgfältigen
Umgang und hoher Sanierungsqualität. Die Umnutzung hochkarätiger
Einzeldenkmale geht deshalb oft mit besonderen Herausforderungen
an Finanzierung, Planung und Realisierung einher.
Unter diesen Bedingungen gestaltet sich die Suche nach passenden
Sanierungskonzepten und Nutzungschancen schwierig. Ziel sollte es
hier sein, einen Ausgleich zu finden zwischen denkmalgerechter Nutzungskonzeption
und nutzungsgerechter Denkmalsanierung. Nur wenn dieser Spagat gelingt,
kann ein Baudenkmal sein Potenzial für die Revitalisierung auch
der Stadtstruktur entfalten.
Viele Beispiele belegen inzwischen, dass im Rahmen von Sanierungen
auch moderne bauliche Ergänzungen von denkmalgeschützten
Objekten deren Erhalt sichern und zur Wertsteigerung beitragen können.
Als architektonische Zeitzeugnisse sollten solche Eingriffe und
Erweiterungen jedoch hohen baukulturellen Ansprüchen genügen
und damit die Kontinuität der Entwicklung in der historischen
Stadt am Einzelbeispiel widerspiegeln.
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Die Realisierung von Großprojekten stellt in historisch geprägten
Stadtkernen eine schwierige Herausforderung dar. Die kleinteiligen
Baustrukturen des Bestandes, eine für starken Autoverkehr kaum
geeignete verkehrliche Infrastruktur sowie mitunter stark gegliederte
Bauflächen mit differenzierten Eigentumsverhältnissen stehen
den parzellenübergreifenden Planungs-, Bebauungs- und Nutzungsstrukturen
solcher Vorhaben gegenüber. Die Aussicht auf die erwünschte
Funktionsstärkung des Zentrums, etwa durch ein neues Einkaufs-
oder Freizeitzentrum, erhöht dabei den Handlungsdruck für
Politik und Verwaltung. Dennoch darf es in der Folge keinen Automatismus
des Abrisses, der „tabula rasa“, für solche Vorhaben
geben. Ziel muss auch hier die verträgliche städtebauliche
und architektonische Integration in die bestehenden Stadtstrukturen
bleiben.
Um die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile solcher Großprojekte
mit innerstädtischer Bestandsentwicklung verknüpfen zu können,
müssen konkrete Qualitätskriterien entwickelt und innovative
Lösungen gefunden werden. Dabei sind zunächst die Städte
gefordert, sich über die baukulturellen und städtebaulichen
Werte ihres Bestandes zu verständigen. Darauf aufbauend lassen sich
dann sowohl zielgerichtete Planungsangebote im Rahmen einer eigenständigen
Projektakquisition formulieren als auch verträgliche und maßstabsgerechte
Lösungen zur Integration von nachgefragten Großprojekten in
den historischen Stadtkontext entwickeln.
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anzeigen Städtische Nutzungsstrukturen unterliegen heute einem dynamischen
Wandel, der häufig mit dem Bedeutungsverlust überlieferter
Innenstadtnutzungen einhergeht. Vor allem in historisch geprägten
Innenstädten kann es in diesem Prozess zu erheblichen Unternutzungen
oder Leerständen kommen, die mitunter ganze Straßenzüge
und Quartiere betreffen.
Die Herausforderung einer Neunutzung besteht dann oft darin, die
Ansprüche der kleinteiligen, mit denkmalpflegerischen oder stadtgestalterischen
Bindungen versehenen Immobilien und Liegenschaften des historischen
Bestandes mit den parzellenübergreifenden Dimensionen zeitgenössischer
Entwicklungs- und Bauprojekte zu verbinden, die aus bauwirtschaftlichen
wie nutzungsspezifischen Erwägungen resultieren.
Um eine nachhaltige Entwicklungsperspektive zu sichern, mit der überkommene
historische Strukturen und Bebauungen fortgeschrieben und vielschichtige
neue Nutzungen implementiert werden, müssen folglich besondere
Integrationsleistungen erbracht werden.
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